7. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Eine mildere Massnahme zur Sicherstellung des Vollzugs der Wegweisung ist nicht ersichtlich. Dies umso weniger, als sich die Gesuchsgegnerin derart klar gegen eine Ausreise ausspricht, dass eine Meldepflicht oder eine Rayonauflage keinesfalls zielführend wäre. Bezüglich der familiären Verhältnisse ergeben -9-