Mit Verfügung vom 7. November 2019 trat das SEM auf das Asylgesuch der Gesuchsgegnerin nicht ein, wies sie aus der Schweiz weg, ordnete an, sie habe die Schweiz bis zum 5. Dezember 2019 zu verlassen und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MIact. 216 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 4. Dezember 2019 ab (MIact. 224 ff.). Nachdem die britischen Behörden der Rückübernahme der Gesuchsgegnerin am 4. April 2020 zugestimmt hatten (MI-act. 266 f.), reiste die Gesuchsgegnerin am 4. August 2020 kontrolliert nach London aus (MI-act. 309).