2. Die Haft begann am 9. Februar 2022, 14.10 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 8. Mai 2022, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Flughafengefängnis Zürich oder im Zentralgefängnis Lenzburg vollzogen. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und die Gesuchsgegnerin befragt. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 38). Die Gesuchsgegnerin liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 39):