Die Gesuchsgegnerin wurde am 9. Februar 2022, 14.10 Uhr, polizeilich angehalten und gleichentags dem MIKA zugeführt (MI-act. 657 f.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde der Gesuchsgegnerin am 9. Februar 2022 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer -4- Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 658 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde der Gesuchsgegnerin die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.