Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Die Gesuchsgegnerin reiste am 10. September 2013 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein, worauf ihr das Migrationsamt des Kantons Zürich am 14. Oktober 2013 eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Verbleibs bei ihrem schweizerischen Ehemann erteilte (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 121).