Hingegen erklärte er sich weiterhin nicht bereit, in Anwesenheit des MIKA und des Dolmetschers mit seiner Familie in Algerien zu telefonieren (MI-act. 811). Hinsichtlich seiner Identifizierung als algerischer Staatsangehöriger wiederholte er lediglich, er wolle mit dem algerischen Konsulat sprechen. Es gebe "gewisse Abweichungen, was [s]einen Namen anbelang[e]" (MI-act. 810).