Das SEM antwortete gleichentags, der Gesuchsgegner habe im besten Fall eine Kopie seines Passes oder seiner Identitätskarte einzureichen, worauf ein Flug mit einer Vorlaufzeit von zwei bis drei Wochen gebucht werden könne. Anschliessend hätte der Gesuchsgegner persönlich beim algerischen Konsulat in Genf vorzusprechen, worauf dieses ein Laissez-passer ausstellen würde. Liege keine Kopie eines Passes oder einer Identitätskarte vor, müsse ein neuer Identifizierungsauftrag an die algerischen Behörden gestellt werden. Hierbei wäre demnach eine Geburtsurkunde des Gesuchsgegners hilfreich. - 10 -