Mit E-Mail ebenfalls vom 7. Februar 2022 reichte das MIKA Kopien seiner E-Mail-Korrespondenz mit dem SEM zu den Akten (act. 8 ff.). Demnach liess das MIKA mit E-Mail vom 7. Februar 2022 die neuen, angeblich korrekten Personalien des Gesuchsgegners sowie die unterzeichnete Freiwilligkeitserklärung dem SEM zukommen mit der Bitte, diese Angaben der algerischen Vertretung weiterzuleiten. Das SEM antwortete gleichentags, der Gesuchsgegner habe im besten Fall eine Kopie seines Passes oder seiner Identitätskarte einzureichen, worauf ein Flug mit einer Vorlaufzeit von zwei bis drei Wochen gebucht werden könne.