Die durch das MIKA angeordnete erneute Verlängerung der Durchsetzungshaft wurde mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2021 (WPR.2021.46; MI-act. 790 ff.) bis zum 18. Februar 2022, 12.00 Uhr, bestätigt.