Am 10. November 2021 leitete das MIKA dem Verwaltungsgericht ein undatiertes Schreiben des Gesuchsgegners weiter (MI-act. 727 ff.). Auf entsprechende Aufforderung des Verwaltungsgerichts teilte der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners am 11. November 2021 mit, dieses Schreiben sei erneut nicht als Haftentlassungsgesuch zu behandeln (MIact. 732 f., 771).