Ebenfalls am 11. Februar 2020 wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Bern verhaftet, der Kantonspolizei Aargau zugeführt und im Bezirksgefängnis Baden inhaftiert (MI-act. 264 f., 296). Nach erkennungsdienstlicher Erfassung und Befragung durch die Kantonspolizei Aargau wurde er am 12. Februar 2020 wieder aus der Haft entlassen (MIact. 361 f.; vgl. auch MI-act. 359). Am 17. Februar 2020 teilte das SEM dem Gesuchsgegner anlässlich eines Ausreisegesprächs mit, dass sein Asylgesuch abgelehnt und der Vollzug seiner Wegweisung verfügt worden sei und er verpflichtet sei, Reisedokumente beizubringen oder bei deren Beschaffung zu kooperieren -3-