Dieser Auffassung kann nicht vollumfänglich gefolgt werden. Dem Gesuchsgegner fällt es offensichtlich schwer, sich konform in die hiesigen gesellschaftlichen Strukturen einzufügen, insbesondere der Umgang mit Behörden scheint ihm Mühe zu bereiten. Dies ist wohl auf seine Persönlichkeitsstruktur und seinen bisherigen Lebenslauf sowie auf den Umstand zurückzuführen, dass er seit dem Getrenntleben von seiner Mutter und dem damit verbundenen Verlust einer Tagesstruktur und von finanzieller Autonomie jeglichen Halt verloren hat. Nach dem Gesagten erscheint fraglich, inwieweit ihm seine fehlende Mitwirkung bei der Papierbeschaffung vorgeworfen werden kann.