Zu diesem Ereignis findet sich im Haftjournal kein Eintrag. Aufgrund der telefonischen Meldung des Leiters des Ausschaffungszentrums Aarau vom 29. September 2017 ordnete das MIKA gleichentags eine Urinprobe an, verbunden mit der Androhung weiterer Disziplinarmassnahmen bei Verweigerung der Urinprobe. Gemäss Aktennotiz des Gefängnisleiters-Stv. vom 5. Oktober 2017 verweigerte der Beschwerdeführer die Abgabe einer Urinprobe. Auch dieser Vorfall wurde im Haftjournal nicht vermerkt. In der Folge gewährte das MIKA dem Beschwerdeführer am 11. Oktober 2017 das rechtliche Gehör betreffend die gleichentags verfügte Disziplinarstrafe.