2. 2.1. Die Disziplinarstrafe wurde verfügt, weil sich der Beschwerdeführer geweigert hatte, mit Blick auf die Überprüfung eines allfälligen Drogenkonsums eine Urinprobe abzugeben. (…) Mit E-Mail vom 5. Juli 2017 orientierte der Leiter des Ausschaffungszentrums Aarau das MIKA darüber, dass in der Zelle des Beschwerdeführers "Hasch" gefunden worden sei. Der Beschwerdeführer bestreite, Besitzer der Drogen zu sein. In der Folge drohte das MIKA dem Beschwerdeführer im Falle eines weiteren Vorfalls den Entzug des Besuchsrechts an. Zu diesem Ereignis findet sich im Haftjournal kein Eintrag.