23 rechtskräftiger Widerruf der Niederlassungsbewilligung; Gesuch um Wiedererwägung gemäss § 39 Abs. 2 VRPG; (kein) Anspruch auf materielle Behandlung des Gesuchs - Nach einem rechtskräftigen Widerruf der Niederlassungsbewilligung kann grundsätzlich jederzeit ein neues Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestellt werden.