schaffung für den Gesuchsgegner voranzutreiben, obschon die irakischen Behörden gemäss Auskunft des SEM kooperationsbereit sind. Nachdem von einer Dienstreise des SEM nach Bagdad aufgrund der prekären Sicherheitslage im Irak vorerst abgesehen wird, besteht auch diesbezüglich keine Hoffnung, für den Gesuchsgegner Reisepapiere erhältlich zu machen. Das Beschleunigungsgebot wurde unter diesen Umständen im vorliegenden Fall verletzt und der Gesuchsgegner ist unverzüglich aus der Haft zu entlassen. (…)