Unter diesen Umständen erstaunt es, dass der Neuantrag um Ausstellung eines Ersatzreisepapieres erst mehr als eineinhalb Monate nach der auf Ende August 2016 angekündigten Rückkehr des irakischen Botschafters nach Bern übermittelt wurde. Das Vorbringen des Gesuchstellers, das SEM habe internen Weisungen zufolge zuerst Abklärungen zur Situation im Irak vornehmen müssen, ist unbehelflich und kann allenfalls erklären, weshalb noch immer kein Reisepapier vorliegt, stellt aber keine Rechtfertigung für die Untätigkeit der Schweizer Behörden dar. Weshalb die internen Abklärungen des SEM erst Anfang Oktober 2016 erfolgten, ist nicht nachvollziehbar. 2.4.