Den Akten können keine Hinweise entnommen werden, welche eine plausible Erklärung für eine derart lange Verzögerung geben würden. Dies umso weniger, als das SEM im Juli 2016 die hohe Kooperationsbereitschaft der irakischen Behörden besonders hervorgehoben hat und sich deshalb ein nachdrückliches Vorgehen seitens der Schweizer Behörden umso mehr aufgedrängt hätte. Unter diesen Umständen erstaunt es, dass der Neuantrag um Ausstellung eines Ersatzreisepapieres erst mehr als eineinhalb Monate nach der auf Ende August 2016 angekündigten Rückkehr des irakischen Botschafters nach Bern übermittelt wurde.