Anlässlich der letzten Haftverhandlung wurde durch den Gesuchsteller vorgebracht, das SEM werde den Fall des Gesuchsgegners dem irakischen Botschafter Ende August 2016, nach dessen Rückkehr aus dem Irak, erneut unterbreiten. Zudem sei die geplante Dienstreise des SEM nach Bagdad neu für den Oktober 2016 angesetzt worden, um vor Ort eine Lösung zu finden. Das SEM betonte in einem Schreiben vom 15. Juli 2016 überdies die hohe Kooperationsbereitschaft der irakischen Behörden in Fällen wie dem Vorliegenden. Zum Zeitpunkt der letzten Haftverhandlung vom 27. Juli 2016 lag damit noch keine Verletzung des Beschleunigungsgebotes vor.