22 Ausschaffungshaft; Haftverlängerung; Beschleunigungsgebot Das Beschleunigungsgebot ist verletzt, wenn die Schweizer Behörden bezüglich Papierbeschaffung gegenüber der ausländischen Vertretung in der Schweiz während mehr als zwei Monaten untätig sind und aufgrund 144 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016 der Sicherheitslage im Zielstaat für unbestimmte Dauer davon abgesehen wird, die Reisepapiere vor Ort zu beschaffen. Aus dem Entscheid des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 28. Oktober 2016, in Sachen Amt für Migration und Integration gegen A. (WPR.2016.162).