8.2. Im vorliegenden Fall befand sich der Gesuchsgegner bereits vom 13. April 2007 bis zum 8. Januar 2009 mit mehreren Unterbrüchen in ausländerrechtlicher Haft, ohne dass die Wegweisung je vollzogen worden wäre. Am 30. Januar 2009 heiratete der Gesuchsgegner eine Schweizer Staatsangehörige und erhielt aufgrund der Heirat eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs. Mit Erteilung dieser Aufenthaltsbewilligung liess die ausstellende Behörde von dem Vorhaben ab, den Gesuchsgegner aus der Schweiz wegzuweisen.