- Gilt das Wegweisungsverfahren, welches Grundlage für die früher angeordnete Administrativhaft bildet, als abgeschlossen, und wird auf Basis eines neuen Wegweisungsentscheids erneut eine migrationsrechtliche Administrativhaft angeordnet, kann der Betroffene 142 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016 abermals während der gesamten, maximal zulässigen Haftdauer inhaftiert werden. Aus dem Entscheid des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 18. Oktober 2016, in Sachen Amt für Migration und Integration gegen A. (WPR.2016.158).