Verlässt ein Betroffener die Schweiz nachdem gegen ihn eine Wegweisungsverfügung erging und wird er später wegen rechtswidriger Einreise verurteilt, wäre es widersprüchlich, im migrationsrechtlichen Verfahren davon auszugehen, er habe die Schweiz nicht verlassen. Nach dem Gesagten ist davon auszugehen, dass der Gesuchsgegner die Schweiz verlassen hat, nachdem er durch das BFM aus der Schweiz weggewiesen worden war. Der entsprechende Wegweisungsentscheid wurde damit konsumiert und kann nicht erneut Grundlage für eine migrationsrechtliche Administrativhaft bilden. 2016 Migrationsrecht 141