Rechtskraft zu erwachsen hat, ehe gestützt darauf eine Durchsetzungshaft angeordnet werden kann. 3.2. Am 8. Juni 2011 trat das BFM auf das Asylgesuch des Gesuchsgegners nicht ein und wies ihn auf den Tag nach Eintritt der Rechtskraft des Entscheids aus der Schweiz weg. Gegen diesen Entscheid erhob der Gesuchsgegner beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde, welche mit Entscheid vom 16. Juni 2011 abgewiesen wurde. In der Folge erwuchs der Entscheid des BFM in Rechtskraft. 3.3. Der Gesuchsteller legt der angeordneten Durchsetzungshaft die Wegweisungsverfügung des BFM vom 8. Juni 2011 zugrunde.