3. 3.1. Zu prüfen ist, ob ein rechtskräftiger Weg- oder Ausweisungsentscheid vorliegt. Wegweisungsverfügungen stellen im Gegensatz zu anderen migrationsrechtlichen Verfügungen wie z.B. dem Einreiseverbot, keine Dauerverfügungen dar. Kommt eine betroffene Person der Verfügung nach oder wird die Verfügung zwangsweise vollzogen, gilt sie als konsumiert. Reist die betroffene Person erneut in die Schweiz ein, ist somit eine neue Wegweisungsverfügung zu erlassen, die in 140 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016