Das Rayonverbot in der Stadt St. Gallen umfasst die drei Teilgebiete Rayon A (West), Rayon B (Ost) und Rayon C (Nord). Auch wenn der Beschwerdeführer in Rayon B wohnt, stellt dies für ihn keine Einschränkung dar, da sich das Stadion des FC St. Gallen in Rayon A befindet und es dem Beschwerdeführer somit bei Heimspielen des FC St. Gallen nicht verwehrt ist, sich frei in den Rayons B und C zu bewegen. In Rayon A befindet sich aber unter anderem auch die Sportanlage Gründenmoos. Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei aktives Mitglied des FC B. und spiele für diesen Verein in der dritten und fünften Liga.