Zudem wurden Handlichtfackeln und Rauchpetarden gezündet, wodurch es zu Verkehrsbehinderungen kam und weshalb der öffentliche Verkehr umgeleitet werden musste. Aufgrund der im Rahmen des Landfriedensbruchs tangierten Rechtsgüter (Gefährdung von Leib und Leben, Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Verkehrs) ist von einem erhöhten öffentlichen Interesse auszugehen. Was den Tatbeitrag und die Rolle des Beschwerdeführers betrifft, ist Folgendes festzuhalten: Dem Beschwerdeführer werden keine konkreten Handlungen im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen oder der Gefährdung von Personen vorgeworfen.