Dem rechtskräftigen Strafbefehl vom 20. April 2015 ist zu entnehmen, dass sich die Fans des FC St. Gallen während des Fussballspiels FC Aarau gegen FC St. Gallen vom 18. Oktober 2014 ins Stammlokal "Penny Farthing" des FC Aarau an der Bahnhofstrasse in Aarau begaben und dieses besetzten, wobei ein Sachschaden von ca. CHF 5'000.00 entstand. Im weiteren Verlauf kam es im Rahmen des durch den Beschwerdeführer begangenen Landfriedensbruchs zu massiven tätlichen Auseinandersetzungen zwischen den Fans des FC St. Gallen und des FC Aarau und die Polizei musste Gummischrot und Reizstoffe einsetzen, um die Fanlager zu trennen.