l PolG gegen A. ein sich über einen Zeitraum von drei Jahren erstreckendes, in den Schranken des räumlichen Geltungsbereichs des Konkordats schweizweit gültiges Rayonverbot für den jeweiligen Veranstaltungsort der Spiele der 1. Mannschaft des FC St. Gallen. A. wurde vorgeworfen, er habe sich als Anführer einer Fangruppierung gewaltbereiter Fans des FC St. Gallen an Ausschreitungen beteiligt und sei Teil einer Zusammenrottung von FC St. Gallen Fans gewesen, welche noch während des Fussballspiels das Stammlokal der FC Aarau Fans besetzt und dort Sachbeschädigungen begangen hatten. C.