Dem Alter des betroffenen Minderjährigen ist durch Organisation einer altersgerechten Betreuung Rechnung zu tragen. Ist dies nicht möglich, wäre die Haftdauer zu verkürzen oder auf die Anordnung einer Haft zu verzichten (Erw. 6.). Aus dem Entscheid des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Mai 2014 in Sachen Amt für Migration und Integration gegen A. (WPR.2014.84). 114 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014 Aus den Erwägungen