Dies unterblieb jedoch offensichtlich. Auf dem Protokoll wurde vielmehr vermerkt, die Insulinabgabe sei durch den Amtsarzt erfolgt. Nachdem den Akten kein Hinweis zu entnehmen ist, dass der Amtsarzt effektiv Insulin verabreicht hatte und dies auch höchst unwahrscheinlich ist, da Insulin üblicherweise zu genau bestimmten Zeiten einzunehmen ist, und der Amtsarzt die Insulinabgabe durch die Spitex sogar schriftlich verordnet hatte und zudem auch kein Hinweis dafür vorliegt, dass das Gefängnispersonal mit dem Amtsarzt Rücksprache genommen hatte, wurde der Vermerk durch den Journalführer offenbar aufgrund des mit dem Gesuchsgegner geführten Gesprächs über die Medikamentenabgabe angefügt.