Zudem wurde ihm weder gestattet, seinen Zuckerwert zu bestimmen, noch sich selbst Insulin zu spritzen, obschon er sich regelmässig am Abend Insulin spritzen müsse. Die hierauf durchgeführte Befragung des Leiters des Ausschaffungszentrums Aarau ergab, dass der diensthabende Mitarbeiter mit dem Gesuchsgegner am Abend des 10. Aprils 2014 über die Medikamentenabgabe gesprochen und der Gesuchsgegner das Medikamentenabgabeprotokoll unterzeichnet habe. Dem Protokoll ist zwar zu entnehmen, dass geplant war, dem Gesuchsgegner um 20.00 Uhr durch die Spitex Insulin zu verabreichen. Dies unterblieb jedoch offensichtlich.