Gesuchsgegner in die Ausschaffungshaft überführt. Eine weitere Rücksprache des MIKA oder des Gefängnispersonals mit dem Amtsarzt erfolgte offenbar nicht. Gemäss Aussage des Gesuchsgegners anlässlich der heutigen Verhandlung erhielt er seit seiner Inhaftierung, d.h. seit dem 10. April 2014, 14.30 Uhr, keine Insulinspritze. Zudem wurde ihm weder gestattet, seinen Zuckerwert zu bestimmen, noch sich selbst Insulin zu spritzen, obschon er sich regelmässig am Abend Insulin spritzen müsse.