110 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014 14 Ausschaffungshaft; Verhältnismässigkeit; Haftvollzug; medizinische Versorgung - Unter Umständen kann eine Ausschaffungshaft, welche lediglich zwecks Sicherstellung der für die Reisefähigkeit notwendigen medizinischen Versorgung angeordnet wird, verhältnismässig sein (Erw. 5.). - Vor der Inhaftierung hat die haftanordnende Behörde die medizinisch notwendigen Abklärungen vorzunehmen und dem Vollzugspersonal betreffend medizinische Versorgung klare Anweisungen zu erteilen.