(…) 4.3.3.2. Der Grad der sprachlichen Integration lässt sich in erster Linie an den zum Erwerb einer Landessprache getätigten Bemühungen sowie dem Niveau der Sprachkenntnisse messen. Bei der entsprechenden Beurteilung ist den individuellen Verhältnissen (Analphabetismus, Bildungsstand, Arbeitsauslastung, Betreuungspflichten) jeweils Rechnung zu tragen. Weiter sind Nachweise regelmässiger und akti-