2014 Migrationsrecht 109 Asylverfahren zuständig ist. Zudem wurde er auch anlässlich der in Norwegen und in Schweden durchlaufenen Asylverfahren stets darauf hingewiesen, dass nur Italien für die Bearbeitung seines Asylgesuches zuständig sei, was der Gesuchsgegner sogar anlässlich der Befragung vom 21. Januar 2014 von sich aus dem BFM mitteilte. Trotzdem reiste der Gesuchsgegner erneut in die Schweiz ein und stellte - im Bewusstsein, dass Italien für sein Asylverfahren zuständig ist - ein weiteres Asylgesuch.