1. Es wird eine Vorbereitungshaft angeordnet. 106 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014 2. Nach Vorliegen des Wegweisungsentscheids wird die Vorbereitungshaft als Ausschaffungshaft weitergeführt. 3. Die Haft begann am 24. Januar 2014, 14.15 Uhr, und dauert vorerst bis zum 23. April 2014, 12.00 Uhr. 4. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Flughafengefängnis Zürich vollzogen. C.-D. (…)