120 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014 17 Ausschaffungshaft; Haftverlängerung; Beschleunigungsgebot Das Beschleunigungsgebot ist verletzt, wenn die Behörden betreffend Papierbeschaffung während Monaten untätig geblieben sind und die pendenten Anträge bei der ausländischen Behörde nicht mahnten (Erw. 5.). Aus dem Entscheid des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 16. September 2014 in Sachen Amt für Migration und Integration gegen A. (WPR.2014.147). Aus den Erwägungen