24 Ausschaffungshaft; Haftentlassungsgesuch; Haftverlängerung gestützt auf neuen Haftgrund Es ist nicht zu beanstanden, wenn das MIKA anlässlich einer Verhandlung betreffend Haftentlassung auf einen neuen Haftgrund abstellt und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Haftverlängerung beantragt (Erw. 3.3.). Aus dem Entscheid des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 20. März 2013 in Sachen A. gegen das Amt für Migration und Integration (WPR.2013.45).