Dabei ist zu bedenken, dass alleine der FC Aarau während der laufenden Fussballsaison in der Super League 18 Heimspiele bestreiten wird. Dies hätte zur Folge, dass der Beschwerdeführer, unter Berücksichtigung der Heimspiele des FC Aarau, FC Wohlen und FC Baden in der Meisterschaft - Schweizercup- und Freundschaftsspiele ausgenommen - rund 54 Tage im Jahr alle vier Rayons während ca. acht Stunden nicht betreten dürfte. Diese Auswirkung würde indes unter Berücksichtigung des vom Beschwerdeführer ausgehenden Gefährdungspotentials kein vernünftiges Verhältnis mehr zwischen dem angestrebten Ziel und dem Eingriff für den Beschwerdeführer darstellen.