In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass nach dem Wortlaut der Verfügung das Rayonverbot für alle vier Rayons gilt, auch wenn nur ein Fussballspiel der erwähnten Mannschaften stattfindet und damit in räumlicher Hinsicht nur ein Rayon betroffen ist. So würde beispielsweise ein Verbot für den Rayon Aarau auch bei einem Heimspiel der ersten Mannschaft des FC Wohlen gelten, was jedoch kaum dem Ziel und Zweck des Konkordats entspricht, da diesfalls im fraglichen Gebiet keine ernsthafte Gefahr gewalttätiger Ausschreitungen bestehen dürfte.