Es besteht vorliegend denn auch nicht die gleich grosse Gefahr, dass sich der zum FC Aarau bekennende Beschwerdeführer bei Heimspielen des FC Wohlen und FC Baden gewalttätig verhalten würde, ohne dass der FC Aarau involviert wäre. Ausschreitungen sind in erster Linie bei Fussballspielen der ersten Mannschaft des FC Aarau, namentlich bei Heimspielen oder bei Auswärtsspielen gegen den FC Wohlen oder FC Baden im Rahmen des Schweizercups 2013 Polizeirecht 239