Die Auferlegung des Rayonverbots für die Dauer von einem Jahr sowie die Zeitspanne von je drei Stunden vor und nach einem Fussballspiel erscheinen im vorliegenden Fall, insbesondere in Anbetracht des grossen Gefährdungspotentials des Beschwerdeführers, als angemessen. Das Rayonverbot beschlägt sämtliche Heimspiele der ersten Mannschaften des FC Aarau, FC Wohlen und FC Baden. Diesbezüglich ist anzumerken, dass der FC Aarau in der laufenden Fussballsaison in der Super League spielt und damit während der regulären Meisterschaft nicht gegen die Fussballclubs von Wohlen (Challenge League) und Baden (1. Liga Classic) antritt.