Die Party in der KBA wurde demnach im Hinblick auf das letzte Fussballspiel des FC Aarau in der Challenge League der Saison 2012/2013 und dem gleichzeitig damit einhergegangenen offiziellen Aufstieg in die Super League sowohl von Seiten des FC Aarau als auch vom Geschäftsführer des KBA organisiert und durchgeführt. Somit steht fest, dass - entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers - auch der thematische Zusammenhang zwischen dem Fussballspiel und seinem gewalttätigen Verhalten in der KBA gegeben ist. 236 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013