Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Fussballspiel und dem gewalttätigen Verhalten des Beschwerdeführers in der KBA ist damit gegeben. 3.4.2. In räumlicher Hinsicht hält Art. 2 Abs. 2 des Konkordats fest, dass die Gewalttätigkeit in der Sportstätte selbst, in deren Umgebung oder auf dem An- bzw. Rückreiseweg begangen worden sein muss. 234 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013