Zunächst ist festzuhalten, dass zwischen dem Ende des Fussballspiels und dem Zeitpunkt der durch den Beschwerdeführer begangenen Gewalttätigkeit in der KBA eine Dauer von lediglich fünf Stunden liegt. Zudem fanden sowohl das Fussballspiel, als auch die Meister- bzw. Aufstiegsfeier auf dem Aargauerplatz sowie die Party in der KBA gleichentags sowie in einer sich aneinanderreihenden und zeitlich aufeinander abgestimmten Abfolge statt. Damit bildeten alle drei Ereignisse in zeitlicher Hinsicht eine Einheit, mithin eine "Ereigniskette". Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Fussballspiel und dem gewalttätigen Verhalten des Beschwerdeführers in der KBA ist damit gegeben.