Ab 21.00 Uhr fand in der KBA eine Party statt, an welcher einige Spieler und Anhänger des FC Aarau teilnahmen. Kurz nach 23.00 Uhr zündete der Beschwerdeführer innerhalb der KBA eine Handlichtfackel, worauf die Angestellten eines Sicherheitsdienstes einschritten und das Clublokal räumten. Zunächst ist festzuhalten, dass zwischen dem Ende des Fussballspiels und dem Zeitpunkt der durch den Beschwerdeführer begangenen Gewalttätigkeit in der KBA eine Dauer von lediglich fünf Stunden liegt.