Diese Ausdehnung hat sich in der Praxis als notwendig erwiesen. Häufig verüben Personen, welche sich in den Stadien friedlich verhalten, ausserhalb der Sportarenen Gewalttätigkeiten. Dies gilt umso mehr, als die Sicherheitsvorkehrungen in den Stadien gerade am grössten sind. Die Gewalttätigkeiten verlagern sich so oftmals auf den Umkreis von Stadien und in die Innenstädte der Austragungsorte. Eine nachhaltige präventive Wirkung kann nur erzielt werden, wenn auch in diesen Fällen Stadionverbote verhängt werden." 2013 Polizeirecht 231