besondere auch die Unterlagen zum BWIS und VWIS heranzuziehen. Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft zur Änderung des BWIS unter dem Titel "Grundzüge der Vorlage" zunächst fest, dass die Vorlage im BWIS unter anderem Grundlagen für die Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen schaffe. Zudem merkte der Bundesrat an, dass sich die Ausschreitungen nicht auf die Stadien beschränkten, sondern rund um die Sportanlässe sowie in den Innenstädten der Austragungsorte stattfänden, weshalb privatrechtliche Stadionverbote nur beschränkt wirksam seien (BBl 2005 5617).