rechtlichen Massnahmen beschloss die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJP) in der Frühjahrsversammlung 2007 zur Weiterführung der erforderlichen Massnahmen ein entsprechendes Konkordat zu schaffen. Am 15. November 2007 verabschiedete die Konferenz das Konkordat und unterbreiteten es den Kantonen zur Ratifizierung. Das Konkordat trat im Kanton Aargau am 1. Januar 2010 in Kraft. Nachdem die befristeten Regelungen des BWIS und der entsprechenden Verordnung (Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 27. Juni 2001, VWIS; SR 120.2) im Wesentlichen in das Konkordat übernommen wurden, sind für die historische Auslegung ins-